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HUFAK — HochschülerInnenschaft Universität für angewandte Kunst

hufak

Förderungsstipendium

EINREICHFRIST: 14.11.2011

HÖHE: 700-3600€

Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien. Nicht gefördert werden Lebenshaltungskosten oder Zahlungen des Studienbeitrages sowie die Anschaffung von Hardware. Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr € 700,- nicht unterschreiten und € 3600,- nicht überschreiten. Die Verständigung der BewerberInnen über Zuerkennung oder Ablehnung erfolgt postalisch an die im Antrag angegebene Zustelladresse.

Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.

Voraussetzungen

  • Antrag der BewerberInnen bis 14. November 2011 (ev. Termin für SS 2012 auf Anfrage)
  • Österr. Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder gleichgestellte Studierende gemäß § 4 StudFG
  • Hervorragende Studienleistungen (mind. 2 ordentlich inskribierte Semester an der ho. Universität)
  • Beschreibung der künftigen oder in Arbeit befindlichen Projekte mit Kostenaufstellung/Finanzierungsplan der künstlerischen oder wissenschaftlichen Arbeit
  • Mindestens ein Gutachten einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors oder einer Hochschulprofessorin/eines Hochschulprofessors zur Kostenaufstellung und darüber, ob die Arbeit voraussichtlich mit überdurchschnittlichem Erfolg durchgeführt werden wird
  • Das Studium oder der Studienabschnitt muss innerhalb der Anspruchsdauer (gesetzlich vorgeschriebene Studienzeit plus ein Toleranzsemester) absolviert werden.
  • Nach Abschluss der geförderten Arbeit ist ein genauer Bericht (mit Rechnungen und Arbeitsdokumentation) vorzulegen.
  • Bei Lehramtsstudien hat die Einreichung an der Universität zu erfolgen, die in der gewählten Studienkombination an erster Stelle steht.

Die Antragsformulare und Informationstexte sind bei FRAU REISS in der STUDIENABTEILUNG erhältlich. Die Stipendienanträge müssen vollständig und fristgerecht zum jeweiligen Einreichtermin abgegeben werden. Unvollständige oder zu spät eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Die Gleichstellungskriterien (im Sinne des § 4 Studienförderungsgesetz) sind im Aushang Ferstel-Trakt, Erdgeschoss (Bereich Stipendien) verlautbart.