SelbsterhalterInnen Stipendium
Als SelbsterhalterIn nach StudFG gilt, wer sich vor der ersten Zuerkennung von Studienbeihilfe mindestens vier Jahre (48 Monate) zur Gänze selbst erhalten hat und die jährlichen Einkünfte zumindest 7.272 Euro – brutto minus Sozialversicherung minus Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschale – betragen haben.
Altersgrenze
Grundsätzlich muss das Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden. Diese Grenze erhöht sich für SelbsterhalterInnen um ein weiteres Jahr für jedes volle Jahr, in dem sie sich länger als vier Jahre selbst erhalten haben und bei der Pflege eines Kindes um zwei Jahre pro Kind, höchstens jedoch um insgesamt 5 Jahre (die maximale Altersgrenze ist also der 35. Geburtstag).
Höhe
Die Höchststudienbeihilfe für SelbsterhalterInnen beträgt 679 Euro monatlich. Studierende mit Kind(ern) erhalten einen Zuschlag von 67 Euro pro Kind pro Monat.


