Leistungsstipendium
ANTRAGSFRIST für das Studienjahr 2011/2012: wintersemester 2011, t.b.a.
Leistungsstipendien dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen und beziehen sich auf die Studienleistungen des vergangenen Studienjahres (01.10. – 30.09.)
Ordentliche Studierende ab dem 3. Semester können um ein Leistungsstipendium ansuchen. Ein Leistungsstipendium darf die Höhe des allgemeinen Studienbeitrages für zwei Semester nicht unterschreiten und € 1500,- nicht überschreiten. Die Reihung der Bewerbungen wird aufgrund des Notendurchschnittes gewichtet nach Wochenstunden vorgenommen. Die Reihung der Bewerbungen muss veröffentlicht werden und wird daher im Aushang Ferstel-Trakt, Erdgeschoss (Bereich Stipendien) verlautbart. Die Verständigung der BewerberInnen über Zuerkennung oder Ablehnung erfolgt postalisch an die im Antrag angegebene Zustelladresse.
Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.
Voraussetzungen
- Antrag der BewerberInnen bis 14. November 2011
- Österr. Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder gleichgestellte Studierende gemäß § 4 StudFG
- Hervorragende Studienleistungen (Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,0)
- Das Studium oder der Studienabschnitt muss innerhalb der Anspruchsdauer (gesetzlich vorgeschriebene Studienzeit plus ein Toleranzsemester) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe gemäß § 19 StudFG absolviert werden.
- Bei Lehramtsstudien hat die Einreichung an der Universität zu erfolgen, die in der gewählten Studienkombination an erster Stelle steht.
Die Antragsformulare und Informationstexte sind bei FRAU REISSS in der STUDIENABTEILUNG erhältlich. Die Stipendienanträge müssen vollständig und fristgerecht zum jeweiligen Einreichtermin abgegeben werden. Unvollständige oder zu spät eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.


