ÖH-Wahl 2023 | Fristen und Dokumente

Für mehr Informationen bezüglich der ÖH-Wahl besucht auch die Website der Bundes-ÖH

FRISTEN:

  • 21. März 2023:
    Frist für die aktive und passive Wahlberechtigung (Einzahlung des ÖH-Beitrags fürs SoSe 2023)
  • 21. März – 04. April 2023:
    Einreichfrist für Wahlvorschläge (inkl. Zustimmungserklärungen und benötigter Unterstützungserklärungen) zur Universitätsvertretung
  • 21. März – 13. April 2023
    Einreichfrist für die Bekanntgabe der Kandidatur zur Studienvertretung
  • 30. März – 04. April 2023
    Frist zur Einsichtnahme ins Wähler_innenverzeichnis und zur Einbringung von schriftlichen Einsprüchen gegen das Wähler_innenverzeichnis.
  • 22. März – 02. Mai 2023
    Frist für die Beantragung einer Wahlkarte
  • 11. – 18. Mai 2023
    Frist für die Verlautbarung der Ergebnisse

 

Allgemeine Informationen:

VERORDNUNG ÜBER DIE WAHLTAGE DER ÖH-WAHLEN 2023 (PDF)

HOCHSCHÜLERINNEN- UND HOCHSCHÜLERSCHAFTSWAHLORDNUNG 2014

 


FORMULARE ZUM HERUNTERLADEN

Wahlvorschläge für die Universitätsvertretung:

Anlage_3_-_Wahlvorschlag_HV
Zustimmungserklärungen durch Unterschrift von allen Kandidat:innen entweder auf diesem Formular oder einzeln über Anlage 3a

Anlage_3a_Zustimmungerklaerung_Wahlvorschlag_HV
Zustimmungserklärung von allen Kandidat:innen entweder über dieses Formular oder direkt auf Anlage 3.

Anlage_5_-_Unterstuetzungserklaerung_Liste_HV
Liste, auf der alle Unterstützer:innen der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe für die Hochschulvertretung unterschreiben

Anlage_5a_Unterstuetzungserklaerung_Einzelperson_HV
Einzelnes Formular für Unterstützer:innen der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe für die Hochschulvertretung

Anlage_5b_Alternative_zu_Unterstuetzungserklaerungen_HV
Unterstützungserklärung für bestehende Liste durch ZBV und Mandatar_in der Liste (gemäß § 27 Abs 8 HSWO)

 

KANDIDATUR ZUR STUDIENVERTRETUNG

Anlage_6_-_Kandidatur_StV. Grundsätzlich ist ein Formular pro Person gedacht.

LEITFADEN: Voraussetzungen für die Einbringung einer Kandidatur:

Passives Wahlrecht gem. §47 (2) HSG:
Studierende, die für die jeweiligen Studien zugelassen sind und für das Semester, in dem die Wahl abgehalten wird, die Fortsetzung des Studiums gemeldet haben (Stichtag für die Wahlberechtigung ist: 21. März 2023, bis dahin muss der Studienbeitrag bzw. der ÖH-Beitrag bei der Universität eingegangen sein)

Frist läuft vom 21. März bis 13. April 2023 (Achtung: Datum des Einlangens bei der Wahlkommission zählt!)

Zusätzlich wird eine Studienbestätigung oder ein Studienbuchblatt für das Semester (= Bestätigung gemäß §47 HSG 2014), in dem die Wahl abgehalten wird, benötigt.

Das unterschriebene Formular und die Beilage müssen durch Briefsendung oder mit Handysignatur (= ein mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Z 12 eIDAS-VO1 ) unterfertigtem Dokument per e-mail an die Wahlkommission übermittelt werden.

1 Art. 3 Z 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (im Folgenden: eIDAS-VO), ABl. Nr. L 257 vom 28.08.2014 S. 73, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 257 vom 29.01.2015 S.19.