Wintermarkt & Open Call

Wann? 13. Dezember 2023, 16:00 bis 21:00 Uhr

Wo? Atrium der Universität für angewandte Kunst Wien (VZA7) Vordere Zollamtstraße 7, 1030 Wien 

Bewerbungsschluss: 03.12. um deine Arbeiten zu teilen!

Der Wintermarkt, organisiert von der HUFAK, findet dieses Jahr wieder an der Uni statt, mit kostenlosem Punsch von 16-21 Uhr und einem besonderen Winterkonzert von 20-21 Uhr!

Teilnehmende haben die Möglichkeit, Arbeiten auszustellen und zu teilen. Es wird eine Vielzahl von Kunst- und Designwerken geben, wie Drucke, Fotografien, Gemälde, Illustrationen, Keramik, Modeprodukte, Kuchen, Punsch und vieles mehr!

Möchtest du teilnehmen? Willst du dich als Gruppe oder Kollektiv bewerben? Eine Bewerbung reicht aus.

Bitte sende deine Vorschläge an kunstundtheorie@hufak.net mit den folgenden Informationen:

  • Name* / E-Mail* / Kontaktnummer / Website
  • Bewirbst du dich als Gruppe/Kollektiv?
  • Bist du Student an der Universität für angewandte Kunst?
  • Falls ja, in welchem Fachbereich?
  • Was bietest du an?* (3-Satz-Kurzbeschreibung, füge Fotos hinzu, wenn verfügbar.)

Die ausgewählten Teilnehmenden werden nach Ablauf der Frist benachrichtigt.

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ÖH-Wahl 2023 | Fristen und Dokumente

Für mehr Informationen bezüglich der ÖH-Wahl besucht auch die Website der Bundes-ÖH

FRISTEN:

  • 21. März 2023:
    Frist für die aktive und passive Wahlberechtigung (Einzahlung des ÖH-Beitrags fürs SoSe 2023)
  • 21. März – 04. April 2023:
    Einreichfrist für Wahlvorschläge (inkl. Zustimmungserklärungen und benötigter Unterstützungserklärungen) zur Universitätsvertretung
  • 21. März – 13. April 2023
    Einreichfrist für die Bekanntgabe der Kandidatur zur Studienvertretung
  • 30. März – 04. April 2023
    Frist zur Einsichtnahme ins Wähler_innenverzeichnis und zur Einbringung von schriftlichen Einsprüchen gegen das Wähler_innenverzeichnis.
  • 22. März – 02. Mai 2023
    Frist für die Beantragung einer Wahlkarte
  • 11. – 18. Mai 2023
    Frist für die Verlautbarung der Ergebnisse

 

Allgemeine Informationen:

VERORDNUNG ÜBER DIE WAHLTAGE DER ÖH-WAHLEN 2023 (PDF)

HOCHSCHÜLERINNEN- UND HOCHSCHÜLERSCHAFTSWAHLORDNUNG 2014

 


FORMULARE ZUM HERUNTERLADEN

Wahlvorschläge für die Universitätsvertretung:

Anlage_3_-_Wahlvorschlag_HV
Zustimmungserklärungen durch Unterschrift von allen Kandidat:innen entweder auf diesem Formular oder einzeln über Anlage 3a

Anlage_3a_Zustimmungerklaerung_Wahlvorschlag_HV
Zustimmungserklärung von allen Kandidat:innen entweder über dieses Formular oder direkt auf Anlage 3.

Anlage_5_-_Unterstuetzungserklaerung_Liste_HV
Liste, auf der alle Unterstützer:innen der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe für die Hochschulvertretung unterschreiben

Anlage_5a_Unterstuetzungserklaerung_Einzelperson_HV
Einzelnes Formular für Unterstützer:innen der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe für die Hochschulvertretung

Anlage_5b_Alternative_zu_Unterstuetzungserklaerungen_HV
Unterstützungserklärung für bestehende Liste durch ZBV und Mandatar_in der Liste (gemäß § 27 Abs 8 HSWO)

 

KANDIDATUR ZUR STUDIENVERTRETUNG

Anlage_6_-_Kandidatur_StV. Grundsätzlich ist ein Formular pro Person gedacht.

LEITFADEN: Voraussetzungen für die Einbringung einer Kandidatur:

Passives Wahlrecht gem. §47 (2) HSG:
Studierende, die für die jeweiligen Studien zugelassen sind und für das Semester, in dem die Wahl abgehalten wird, die Fortsetzung des Studiums gemeldet haben (Stichtag für die Wahlberechtigung ist: 21. März 2023, bis dahin muss der Studienbeitrag bzw. der ÖH-Beitrag bei der Universität eingegangen sein)

Frist läuft vom 21. März bis 13. April 2023 (Achtung: Datum des Einlangens bei der Wahlkommission zählt!)

Zusätzlich wird eine Studienbestätigung oder ein Studienbuchblatt für das Semester (= Bestätigung gemäß §47 HSG 2014), in dem die Wahl abgehalten wird, benötigt.

Das unterschriebene Formular und die Beilage müssen durch Briefsendung oder mit Handysignatur (= ein mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Z 12 eIDAS-VO1 ) unterfertigtem Dokument per e-mail an die Wahlkommission übermittelt werden.

1 Art. 3 Z 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (im Folgenden: eIDAS-VO), ABl. Nr. L 257 vom 28.08.2014 S. 73, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 257 vom 29.01.2015 S.19.

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