Wintermarkt & Open Call

Wann? 13. Dezember 2023, 16:00 bis 21:00 Uhr

Wo? Atrium der Universität für angewandte Kunst Wien (VZA7) Vordere Zollamtstraße 7, 1030 Wien 

Bewerbungsschluss: 03.12. um deine Arbeiten zu teilen!

Der Wintermarkt, organisiert von der HUFAK, findet dieses Jahr wieder an der Uni statt, mit kostenlosem Punsch von 16-21 Uhr und einem besonderen Winterkonzert von 20-21 Uhr!

Teilnehmende haben die Möglichkeit, Arbeiten auszustellen und zu teilen. Es wird eine Vielzahl von Kunst- und Designwerken geben, wie Drucke, Fotografien, Gemälde, Illustrationen, Keramik, Modeprodukte, Kuchen, Punsch und vieles mehr!

Möchtest du teilnehmen? Willst du dich als Gruppe oder Kollektiv bewerben? Eine Bewerbung reicht aus.

Bitte sende deine Vorschläge an kunstundtheorie@hufak.net mit den folgenden Informationen:

  • Name* / E-Mail* / Kontaktnummer / Website
  • Bewirbst du dich als Gruppe/Kollektiv?
  • Bist du Student an der Universität für angewandte Kunst?
  • Falls ja, in welchem Fachbereich?
  • Was bietest du an?* (3-Satz-Kurzbeschreibung, füge Fotos hinzu, wenn verfügbar.)

Die ausgewählten Teilnehmenden werden nach Ablauf der Frist benachrichtigt.

Posted in Allgemein

Sonderprojektförderung

Einreichtermine für das Studienjahr 2023/24:

  • Oktober: 22.10.2023
  • Dezember: 12.12.2023
  • Februar: 03.03.2024
  • Mai: 12.05.2024

Förderungshöchstsumme: 1100€

Richtlinien

Antragsformular

Allgemeine Richtlinien für Sonderprojekte

Wer kann ein Sonderprojekt beantragen?

    • Alle ÖH-Mitglieder können einen Antrag stellen
    • Bei Gruppenprojekten muss es eine_n Antragsteller_in geben
    • Jedes Projekt (inkl. Folgeprojekte) kann nur einmal gefördert werden
    • Fraktionierte Personen(gruppen) können nicht um Förderung ansuchen

Welche Projekte können gefördert werden?

    • Das Projekt muss sich noch in der Planungsphase befinden, bereits begonnene oder vergangene Projekte können nicht gefördert werden
    • Das Thema des Projekts muss für die Mehrheit der Studierenden an der Angewandten relevant sein
    • Bevorzugt gefördert werden Projekte, die mindestens einen der folgenden Aspekte aufweisen:
      • Antirassismus, Feminismus, Queer Studies, Antidiskriminierung, Barrierefreiheit, Partizipation, Nachhaltigkeit, Vernetzung mit Institutionen, Vereinen und Kollektiven außerhalb der Angewandten

Welche Projekte werden nicht gefördert?

    • Projekte, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen entstehen
    • Abschlussarbeiten (Diplom, BA, MA, PhD)
    • Projekte mit überwiegend kommerziellem Charakter

Die studentische Relevanz und die Qualität des Projekts werden vom Sonderprojekt-Ausschuss untersucht. Der Ausschuss entscheidet über die Höhe einer Zusage bzw. über eine Absage. Eine Zusage kann an Auflagen gebunden werden. Welche Kosten können übernommen werden? Die maximale Förderhöhe beträgt 1100€. Folgende Kosten können übernommen werden:

    • Material- und Druckkosten
    • Ausleihen von Equipment (falls nicht vorhanden an der Uni)
    • Verpflegung (keine Restaurantrechnungen)
    • Kosten für “Facility Management” der Universität (Reinigungsgebühr, zusätzliche Portier_in)
    • Transportkosten
    • Raummiete (falls keine geeigneten Räume an der Universität genutzt werden können)
    • Honorare von Personen außerhalb der Universität

Einreichung Das Formular ist online abrufbar (Antragsformular) und muss vollständig ausgefüllt werden. Falls es für die Begutachtung notwendig ist, können weitere Dokumente angehängt werden. Hauptkriterium für eine Förderung ist allerdings das Formular der hufak. Eine Einreichung ist viermal im Jahr möglich, aktuelle Deadlines sind auf der ersten Seite der Richtlinien zu finden oder auf unserer Homepage. (hufak.net) Der Antrag kann zu den Öffnungszeiten im hufak-Büro abgegeben oder per Mail an oeh_office@uni-ak.ac.at gesendet werden. Auszahlung Die Auszahlung der zugesagten Summe erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

    • Einhaltung der Sonderprojektrichtlinien und der ggf. erteilten Auflagen
    • nur im Ansuchen aufgelistete Kostenpunkte werden übernommen
    • Abgabe der Rechnungen im Original, unterzeichnet von der_dem Antragssteller_in
    • Abgabe der Dokumentation

Das heißt, dass Rechnungen vorerst selbst ausgelegt werden müssen und anschließend refundiert werden. Bei zeitnaher Abgabe von Dokumentation und Rechnungen können offene Beträge (z.B. Honorarnoten) auch direkt von der hufak gezahlt werden. Dokumentation & Nennung der hufak Nach Projektabschluss ist eine Dokumentation, die über den Verlauf, den Inhalt und die Ereignisse des Projekts Auskunft gibt, an office@hufak.net zu senden oder im hufak-Büro abzugeben. Richtlinien:

    • mindestens eine halbe DIN-A4-Seite Text
    • Links zu Videos, Homepages, Veranstaltungseinladungen einfügen
    • falls vorhanden Fotos, Flyer etc. einfügen

Falls von der_dem Antragsteller_in gewünscht, freuen wir uns über einen kurzen Text und 1-2 Bildern, für eine Sichtbarmachung des Projekts auf unserer Homepage. An mindestens einer Stelle des Projekts (z.B. auf Flyern, online-Veranstaltungseinladungen, Plakaten, Filmen, usw.) muss folgender Hinweis lesbar angebracht sein: „Gefördertes Sonderprojekt der Hochschüler_innenschaft – Universität für angewandte Kunst“ Wo eine Verwendung von Logoleisten möglich ist (Broschüren, Flugblätter, Plakate, usw.) muss das Logo der hufak verwendet werden. Wird nach Projektabschluss kein Bericht gesendet oder wird die Nennung der hufak nicht ausgeführt, behält sich die hufak vor, die Förderung zu streichen.

Posted in Allgemein

ÖH-Wahl 2023 | Fristen und Dokumente

Für mehr Informationen bezüglich der ÖH-Wahl besucht auch die Website der Bundes-ÖH

FRISTEN:

  • 21. März 2023:
    Frist für die aktive und passive Wahlberechtigung (Einzahlung des ÖH-Beitrags fürs SoSe 2023)
  • 21. März – 04. April 2023:
    Einreichfrist für Wahlvorschläge (inkl. Zustimmungserklärungen und benötigter Unterstützungserklärungen) zur Universitätsvertretung
  • 21. März – 13. April 2023
    Einreichfrist für die Bekanntgabe der Kandidatur zur Studienvertretung
  • 30. März – 04. April 2023
    Frist zur Einsichtnahme ins Wähler_innenverzeichnis und zur Einbringung von schriftlichen Einsprüchen gegen das Wähler_innenverzeichnis.
  • 22. März – 02. Mai 2023
    Frist für die Beantragung einer Wahlkarte
  • 11. – 18. Mai 2023
    Frist für die Verlautbarung der Ergebnisse

 

Allgemeine Informationen:

VERORDNUNG ÜBER DIE WAHLTAGE DER ÖH-WAHLEN 2023 (PDF)

HOCHSCHÜLERINNEN- UND HOCHSCHÜLERSCHAFTSWAHLORDNUNG 2014

 


FORMULARE ZUM HERUNTERLADEN

Wahlvorschläge für die Universitätsvertretung:

Anlage_3_-_Wahlvorschlag_HV
Zustimmungserklärungen durch Unterschrift von allen Kandidat:innen entweder auf diesem Formular oder einzeln über Anlage 3a

Anlage_3a_Zustimmungerklaerung_Wahlvorschlag_HV
Zustimmungserklärung von allen Kandidat:innen entweder über dieses Formular oder direkt auf Anlage 3.

Anlage_5_-_Unterstuetzungserklaerung_Liste_HV
Liste, auf der alle Unterstützer:innen der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe für die Hochschulvertretung unterschreiben

Anlage_5a_Unterstuetzungserklaerung_Einzelperson_HV
Einzelnes Formular für Unterstützer:innen der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe für die Hochschulvertretung

Anlage_5b_Alternative_zu_Unterstuetzungserklaerungen_HV
Unterstützungserklärung für bestehende Liste durch ZBV und Mandatar_in der Liste (gemäß § 27 Abs 8 HSWO)

 

KANDIDATUR ZUR STUDIENVERTRETUNG

Anlage_6_-_Kandidatur_StV. Grundsätzlich ist ein Formular pro Person gedacht.

LEITFADEN: Voraussetzungen für die Einbringung einer Kandidatur:

Passives Wahlrecht gem. §47 (2) HSG:
Studierende, die für die jeweiligen Studien zugelassen sind und für das Semester, in dem die Wahl abgehalten wird, die Fortsetzung des Studiums gemeldet haben (Stichtag für die Wahlberechtigung ist: 21. März 2023, bis dahin muss der Studienbeitrag bzw. der ÖH-Beitrag bei der Universität eingegangen sein)

Frist läuft vom 21. März bis 13. April 2023 (Achtung: Datum des Einlangens bei der Wahlkommission zählt!)

Zusätzlich wird eine Studienbestätigung oder ein Studienbuchblatt für das Semester (= Bestätigung gemäß §47 HSG 2014), in dem die Wahl abgehalten wird, benötigt.

Das unterschriebene Formular und die Beilage müssen durch Briefsendung oder mit Handysignatur (= ein mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Z 12 eIDAS-VO1 ) unterfertigtem Dokument per e-mail an die Wahlkommission übermittelt werden.

1 Art. 3 Z 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (im Folgenden: eIDAS-VO), ABl. Nr. L 257 vom 28.08.2014 S. 73, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 257 vom 29.01.2015 S.19.

Posted in Allgemein

Contact