Finanzielle Unterstützung

Für Studierende in finanziellen Notlagen gibt es zwei Fonds:

  • ÖH Sozialfonds: eine einmalige Unterstützung von bis zu €1,500, die alle 12 Monate beantragt werden kann.
  • Hufak Härtefonds: ein Fonds für ordentliche Studierende an der Angewandten, die in eine Notsituation geraten sind, als eine weitere Unterstützungsmöglichkeit. Die Höchstfördersumme beträgt 800€.
  • Mental Health Support Fund: Ziel dieses Fonds ist es, Studierenden, die professionelle psychologische Hilfe in Form von Psychotherapie und klinisch-psychologischer Behandlung in Anspruch nehmen möchten, finanzielle Unterstützung zu gewähren.

ÖH Sozialfonds

Wir haben eine Sozialhilfekooperation mit der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerschaft. Er bietet Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Förderung zu bekommen. Es gibt keine Antragsfrist.

Die Notlage kann z.B. entstanden sein durch: plötzlich erhöhte Wohnkosten, Kosten fürs Studium, Ausgaben für Versorgung und Betreuung von eigenen Kindern, Ausgaben für medizinische/psychologische/psychiatrische Behandlungen sowie andere Notsituationen.

Um einen Antrag einzubringen, fülle das Antragsformular aus und lege die notwendigen Unterlagen (in Kopie) bei. Wenn alles vollständig ist, kann die Bearbeitung schneller erfolgen. Unvollständige Anträge müssen abgelehnt werden.
Du kannst uns deinen Antrag per E-Mail oder via Post schicken. Falls du uns deinen Antrag via E-Mail schickst, bitten wir dich, alle Dokumenten gesammelt in einem PDF an die E-Mail Adresse sozialfonds@oeh.ac.at zu schicken. Per Post soll der Antrag an die Adresse am ersten Blatt des Antragsformulars gesendet werden.

Aufgrund sehr vieler Anträge, beträgt die Bearbeitungszeit derzeit um die 3 Monate. Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, bekommst du einen Brief mit der Mitteilung.

Voraussetzung für eine Unterstützung aus dem ÖH Sozialfonds haben Studierende, die:

  • im Sinne der Richtlinien des ÖH-Sozialfonds sozial bedürftig sind,
  • keine Studienbeihilfe beziehen (bzw. nicht den vollen Betrag),
  • im letzten Studienjahr 16 ECTS oder 8 SWS aus Lehrveranstaltungen und Prüfungen positiv absolviert haben (*keine Anerkennungen). Ausnahme: Im 1. Semester muss noch keine Studienleistung nachgewiesen werden.
  • an einer Hochschule mit Kooperation zwischen lokaler Hochschulvertretung und ÖH Sozialfonds inskribiert sein!
  • die doppelte Mindeststudienzeit nicht überschritten haben (Beispiel: Bachelorstudium dauert 6 Semester – bis inklusive 12. Semester kannst du einen Antrag auf den ÖH Sozialfonds stellen)

Die Förderung beträgt bis zu 1.500 €.

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, muss der Antragsteller u. a. folgende Unterlagen einreichen:

  1. Kopie eines Personaldokumentes mit Lichtbild,
  2. Einkommensbestätigungen von Antragssteller_in und Ehe- oder eingetragener_eingetragenem Partner_in,Income confirmations of the applicant and spouse or registered partner,
  3. Bestätigungen über Unterstützungsleistungen von anderen Stellen oder Personen,Confirmations of support payments from other bodies or persons,
  4. Bestätigungen über den Bezug von Unterhaltsleistungen,Confirmations regarding the receipt of maintenance payments,
  5. falls ein Konto vorhanden, fortlaufende Kontoauszüge der letzten drei Monate von
    Antragssteller_in und Ehe- oder eingetragener_eingetragenem Partner_in,
  6. Bestätigungen über entstandene Aufwendungen für Wohnen, Grundgebühren für Telefon und
    Rundfunk, für Haushaltsversicherung, Krankenversicherung und für notwendige Fahrten am und zum
    Studienort, etc.
  7. Meldezettel aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder,
  8. Fortsetzungsbestätigung sowie ein Studienbuchblatt für das laufende Semester und eine
    Bestätigung über den Studienerfolg,
  9. allenfalls Nachweis über Behinderungen (Behindertenausweis, ärztliches Attest).

Für weitere Informationen und Unterstützung besuche bitte die Website: https://www.oeh.ac.at/service/foerdertoepfe/sozialfonds/

Hufak Härtefonds

-Während der Sommerpause werden keine Bewerbungen entgegengenommen.-

Der Genehmigung des Antrages kann erst dann zugestimmt werden, wenn alle Unterlagen eingereicht und das Formular vervollständigt ist. Bitte füge alle Dokumente ausschließlich im PDF-Format und ordnungsgemäß beschriftet bei.

Eine vollständige Bewerbung kann ausschließlich über diesen Link eingereicht werden und umfasst:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • lückenlos fortlaufende Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Konten der antragstellenden Person, inklusive des aktuellen Kontostandes (eine Umsatzliste gilt nicht als Kontoauszug)
  • Nachweis der erbrachten ECTS (Achtung: die Studienplananalyse dient nicht als Bestätigung über erbrachte Studienleistungen!) Das Sammelzeugnis bekommt ihr hier: Online-Service für Studierende unter PDF-Aktuell> Aktuell
  • aktuelle Inskriptionsbestätigung (Das Studienblatt bekommt ihr hier: Online-Service für Studierende unter PDF-Archiv > Fortsetzung)
  • Anmeldeformular (“Meldezettel”)
  • Mietvertrag
  • Geburtsurkunden der eigenen Kinder, falls vorhanden
  • ggf. weitere Unterlagen

https://cloud.hufak.net/apps/forms/s/A8w3dfWcgk3MxYodG4FK2reS

Mental Health Support Fund

Die Eröffnung dieses Fonds wird in Kürze bekannt gegeben!

Ziel dieses Fonds ist es, Studierenden, die professionelle psychologische Hilfe in Form von Psychotherapie und klinisch-psychologischer Behandlung in Anspruch nehmen möchten, finanzielle Unterstützung zu gewähren, um die Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit so weit wie möglich zu erleichtern. Dies ist eine freiwillige Leistung seitens hufak. Dieser Fonds steht ausschließlich regulären Studierenden der Angewandten aus ALLEN Staatsangehörigkeiten zur Verfügung.

Zuteilung und Verfahren

Der Teilnehmer muss dem Therapeuten die bezahlte Rechnung und die Zahlungsbestätigung zusenden und eine Kontonummer angeben, damit der Zuschuss gewährt werden kann. Es ist auch möglich, alle Rechnungen für maximal 10 Therapie- und Behandlungseinheiten gebündelt einzureichen.

Psychotherapie und klinisch-psychologische Behandlungen, die bereits vor Semesterbeginn in vollem Umfang in Anspruch genommen wurden, können nicht bezuschusst werden. Förderfähig sind ausschließlich Behandlungseinheiten im laufenden Semester und im darauffolgenden Semester.

Durch die Gewährung von Fördermitteln auf der Grundlage dieser Richtlinie werden psychotherapeutische und klinisch-psychologische Behandlungen mit maximal 30 € pro Therapieeinheit für maximal zehn (10) Therapiesitzungen (insgesamt maximal 300 €). Es sei denn, die Selbstbeteiligung beträgt weniger als 30 €; in diesem Fall wird nur der Betrag der Selbstbeteiligung bezuschusst. Die Förderung hängt von der Verfügbarkeit der Mittel ab und wird gewährt, bis der dafür vorgesehene Fonds aufgebraucht ist.

Die Antragsteller werden per E-Mail über die Entscheidung bezüglich der Mittelvergabe informiert. Im Falle einer Genehmigung erfolgt die Auszahlung der Fördermittel in einer einzigen Rate und nicht in Teilbeträgen. Grundsätzlich werden alle Anträge so schnell wie möglich nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ bearbeitet. Rechnen Sie also damit, dass es bis zu einigen Wochen dauern könnte.