Blitzförderung

Die Blitzförderung ist für bereits laufende oder seit maximal zwei Monaten abgeschlossene Projekte gedacht und soll helfen, den oft prekären Verhältnissen entgegenzuwirken.
Unsere Richtlinien für diese Förderung sind bewusst weit gefasst. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass das Projekt einen klaren Bezug zu den Studierenden der Angewandte hat.

Maximaler Förderbetrag: 150€
Einreichung (fast) ganzjährig möglich.
Weitere Fragen zur Blitzförderung beantworten wir Ihnen gerne
im ÖH-Büro oder per E-Mail oeh_office{at}uni-ak.ac.at

Richtlinien

Antragsformular