Einladung
zu der am 18.01.2024 um 12:00 Uhr stattfindenden 
3. ordentlichen Sitzung der
Universitätsvertretung der Hochschüler_innenschaft an der Universität für angewandte Kunst Wien im Studienjahr 2023/2024
Ort: hufak Büro und via zoom Schaltung
Einladung
zu der am 18.01.2024 um 12:00 Uhr stattfindenden 
3. ordentlichen Sitzung der
Universitätsvertretung der Hochschüler_innenschaft an der Universität für angewandte Kunst Wien im Studienjahr 2023/2024
Ort: hufak Büro und via zoom Schaltung
VERORDNUNG ÜBER DIE WAHLTAGE DER ÖH-WAHLEN 2023 (PDF)
HOCHSCHÜLERINNEN- UND HOCHSCHÜLERSCHAFTSWAHLORDNUNG 2014
Anlage_3_-_Wahlvorschlag_HV
Zustimmungserklärungen durch Unterschrift von allen Kandidat:innen entweder auf diesem Formular oder einzeln über Anlage 3a
Anlage_3a_Zustimmungerklaerung_Wahlvorschlag_HV
Zustimmungserklärung von allen Kandidat:innen entweder über dieses Formular oder direkt auf Anlage 3.
Anlage_5_-_Unterstuetzungserklaerung_Liste_HV
Liste, auf der alle Unterstützer:innen der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe für die Hochschulvertretung unterschreiben
Anlage_5a_Unterstuetzungserklaerung_Einzelperson_HV
Einzelnes Formular für Unterstützer:innen der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe für die Hochschulvertretung
Anlage_5b_Alternative_zu_Unterstuetzungserklaerungen_HV
Unterstützungserklärung für bestehende Liste durch ZBV und Mandatar_in der Liste (gemäß § 27 Abs 8 HSWO)
Anlage_6_-_Kandidatur_StV. Grundsätzlich ist ein Formular pro Person gedacht.
Passives Wahlrecht gem. §47 (2) HSG:
Studierende, die für die jeweiligen Studien zugelassen sind und für das Semester, in dem die Wahl abgehalten wird, die Fortsetzung des Studiums gemeldet haben (Stichtag für die Wahlberechtigung ist: 21. März 2023, bis dahin muss der Studienbeitrag bzw. der ÖH-Beitrag bei der Universität eingegangen sein)
Frist läuft vom 21. März bis 13. April 2023 (Achtung: Datum des Einlangens bei der Wahlkommission zählt!)
Zusätzlich wird eine Studienbestätigung oder ein Studienbuchblatt für das Semester (= Bestätigung gemäß §47 HSG 2014), in dem die Wahl abgehalten wird, benötigt.
Das unterschriebene Formular und die Beilage müssen durch Briefsendung oder mit Handysignatur (= ein mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Z 12 eIDAS-VO1 ) unterfertigtem Dokument per e-mail an die Wahlkommission übermittelt werden.
1 Art. 3 Z 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (im Folgenden: eIDAS-VO), ABl. Nr. L 257 vom 28.08.2014 S. 73, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 257 vom 29.01.2015 S.19.
Diese Seite ist nur auf Englisch verfügbar.
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