Sozialfond

Wir haben eine Sozialhilfekooperation mit der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerschaft. Er bietet Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Förderung zu bekommen. Es gibt keine Antragsfrist.

Die Notlage kann z.B. entstanden sein durch: plötzlich erhöhte Wohnkosten, Kosten fürs Studium, Ausgaben für Versorgung und Betreuung von eigenen Kindern, Ausgaben für medizinische/psychologische/psychiatrische Behandlungen sowie andere Notsituationen.

Um einen Antrag einzubringen, fülle das Antragsformular aus und lege die notwendigen Unterlagen (in Kopie) bei. Wenn alles vollständig ist, kann die Bearbeitung schneller erfolgen. Unvollständige Anträge müssen abgelehnt werden.
Du kannst uns deinen Antrag per E-Mail oder via Post schicken. Falls du uns deinen Antrag via E-Mail schickst, bitten wir dich, alle Dokumenten gesammelt in einem PDF an die E-Mail Adresse sozialfonds@oeh.ac.at zu schicken. Per Post soll der Antrag an die Adresse am ersten Blatt des Antragsformulars gesendet werden.

Aufgrund sehr vieler Anträge, beträgt die Bearbeitungszeit derzeit um die 3 Monate. Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, bekommst du einen Brief mit der Mitteilung.

Voraussetzung für eine Unterstützung aus dem ÖH Sozialfonds haben Studierende, die:

  • im Sinne der Richtlinien des ÖH-Sozialfonds sozial bedürftig sind,
  • keine Studienbeihilfe beziehen (bzw. nicht den vollen Betrag),
  • im letzten Studienjahr 16 ECTS oder 8 SWS aus Lehrveranstaltungen und Prüfungen positiv absolviert haben (*keine Anerkennungen). Ausnahme: Im 1. Semester muss noch keine Studienleistung nachgewiesen werden.
  • an einer Hochschule mit Kooperation zwischen lokaler Hochschulvertretung und ÖH Sozialfonds inskribiert sein!
  • die doppelte Mindeststudienzeit nicht überschritten haben (Beispiel: Bachelorstudium dauert 6 Semester – bis inklusive 12. Semester kannst du einen Antrag auf den ÖH Sozialfonds stellen)

Die Förderung beträgt bis zu 1.500 €.

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, muss der Antragsteller u. a. folgende Unterlagen einreichen:

  • Kopie eines Personaldokumentes mit Lichtbild,
  • Einkommensbestätigungen von Antragssteller_in und Ehe- oder eingetragener_eingetragenem Partner_in,
  • Bestätigungen über Unterstützungsleistungen von anderen Stellen oder Personen,
  • Bestätigungen über den Bezug von Unterhaltsleistungen,
  • falls ein Konto vorhanden, fortlaufende Kontoauszüge der letzten drei Monate von
    Antragssteller_in und Ehe- oder eingetragener_eingetragenem Partner_in,
  • Bestätigungen über entstandene Aufwendungen für Wohnen, Grundgebühren für Telefon und
    Rundfunk, für Haushaltsversicherung, Krankenversicherung und für notwendige Fahrten am und zum
    Studienort, etc.
  • Meldezettel aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder,
  • Fortsetzungsbestätigung sowie ein Studienbuchblatt für das laufende Semester und eine
    Bestätigung über den Studienerfolg,
  • allenfalls Nachweis über Behinderungen (Behindertenausweis, ärztliches Attest).

Für weitere Informationen und Unterstützung besuche bitte die Website: https://www.oeh.ac.at/service/foerdertoepfe/sozialfonds/