Einreichtermine für das Studienjahr 2024/25:
Einreichung bis: 28.10. und bis 16.12.
Bearbeitung bis: 04.11. und 23.12. (Je eine Woche später)
Förderungshöchstsumme: 1100€
Allgemeine Richtlinien für Sonderprojekte
Wer kann ein Sonderprojekt beantragen?
- Alle ÖH-Mitglieder können einen Antrag stellen
- Bei Gruppenprojekten muss es eine_n Antragsteller_in geben
- Jedes Projekt (inkl. Folgeprojekte) kann nur einmal gefördert werden
- Fraktionierte Personen(gruppen) können nicht um Förderung ansuchen
Welche Projekte können gefördert werden?
- Das Projekt muss sich noch in der Planungsphase befinden, bereits begonnene oder vergangene Projekte können nicht gefördert werden
- Das Thema des Projekts muss für die Mehrheit der Studierenden an der Angewandten relevant sein
- Bevorzugt gefördert werden Projekte, die mindestens einen der folgenden Aspekte aufweisen:
- Antirassismus, Feminismus, Queer Studies, Antidiskriminierung, Barrierefreiheit, Partizipation, Nachhaltigkeit, Vernetzung mit Institutionen, Vereinen und Kollektiven außerhalb der Angewandten
Welche Projekte werden nicht gefördert?
- Projekte, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen entstehen
- Abschlussarbeiten (Diplom, BA, MA, PhD)
- Projekte mit überwiegend kommerziellem Charakter
Die studentische Relevanz und die Qualität des Projekts werden vom Sonderprojekt-Ausschuss untersucht. Der Ausschuss entscheidet über die Höhe einer Zusage bzw. über eine Absage. Eine Zusage kann an Auflagen gebunden werden.
Welche Kosten können übernommen werden?
Die maximale Förderhöhe beträgt 1100€.
Folgende Kosten können übernommen werden:
- Material- und Druckkosten
- Ausleihen von Equipment (falls nicht vorhanden an der Uni)
- Verpflegung (keine Restaurantrechnungen)
- Kosten für “Facility Management” der Universität (Reinigungsgebühr, zusätzliche Portier_in)
- Transportkosten
- Raummiete (falls keine geeigneten Räume an der Universität genutzt werden können)
- Honorare von Personen außerhalb der Universität
Einreichung
Das Formular ist online abrufbar (Antragsformular) und muss vollständig ausgefüllt werden.
Falls es für die Begutachtung notwendig ist, können weitere Dokumente angehängt werden. Hauptkriterium für eine Förderung ist allerdings das Formular der hufak.
Eine Einreichung ist viermal im Jahr möglich, aktuelle Deadlines sind auf der ersten Seite der Richtlinien zu finden oder auf unserer Homepage. (hufak.net)
Der Antrag kann zu den Öffnungszeiten im hufak-Büro abgegeben oder per Mail an oeh_office@uni-ak.ac.at gesendet werden.
Auszahlung
Die Auszahlung der zugesagten Summe erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
- Einhaltung der Sonderprojektrichtlinien und der ggf. erteilten Auflagen
- nur im Ansuchen aufgelistete Kostenpunkte werden übernommen
- Abgabe der Rechnungen im Original, unterzeichnet von der_dem Antragssteller_in
- Abgabe der Dokumentation
Das heißt, dass Rechnungen vorerst selbst ausgelegt werden müssen und anschließend refundiert werden. Bei zeitnaher Abgabe von Dokumentation und Rechnungen können offene Beträge (z.B. Honorarnoten) auch direkt von der hufak gezahlt werden.
Dokumentation & Nennung der hufak
Nach Projektabschluss ist eine Dokumentation, die über den Verlauf, den Inhalt und die Ereignisse des Projekts Auskunft gibt, an office@hufak.net zu senden oder im hufak-Büro abzugeben.
Richtlinien:
- mindestens eine halbe DIN-A4-Seite Text
- Links zu Videos, Homepages, Veranstaltungseinladungen einfügen
- falls vorhanden Fotos, Flyer etc. einfügen
Falls von der_dem Antragsteller_in gewünscht, freuen wir uns über einen kurzen Text und 1-2 Bildern, für eine Sichtbarmachung des Projekts auf unserer Homepage.
An mindestens einer Stelle des Projekts (z.B. auf Flyern, online-Veranstaltungseinladungen, Plakaten, Filmen, usw.) muss folgender Hinweis lesbar angebracht sein:
„Gefördertes Sonderprojekt der Hochschüler_innenschaft – Universität für angewandte Kunst“
Wo eine Verwendung von Logoleisten möglich ist (Broschüren, Flugblätter, Plakate, usw.) muss das Logo der hufak verwendet werden.
Wird nach Projektabschluss kein Bericht gesendet oder wird die Nennung der hufak nicht ausgeführt, behält sich die hufak vor, die Förderung zu streichen.