HUFAQ

Über die Ressource

Viele der Informationen stammen aus den verschiedenen HUFAK-Abteilungen. Du kannst dich über jede einzelne Abteilung hier auf unserer Website informieren. Wichtige Dokumente für Informationen über die Machtstrukturen der Angewandten sind die Satzung und das österreichische Universitätsgesetz. Mehr darüber, wie Entscheidungen innerhalb der Universität getroffen werden, steht in der Rubrik „Administrative Veränderungen auf Universitätsebene“.

Diese Ressource befindet sich in Bearbeitung. Teile uns mit, was du noch wissen möchtest, oder füge fehlende oder aktualisierte Fakten per E-Mail an pr@hufak.net hinzu.

Lehre und Lehrkräfte

Die Base zeigt nicht immer die Kurszeiten an, und Studierende können bei der ersten Anmeldung für Kurse manchmal zu ehrgeizig sein. Daher muss es nicht bedeuten, dass du einen Kurs nicht belegen kannst, wenn du dich vor Semesterbeginn nicht dafür anmelden konntest. 

 

Unser goldener Tipp: Lass die*den Lehrenden per E-Mail wissen, dass du an ihrem Kurs interessiert bist, und erscheine zur ersten Kurssitzung. Oft werden dann Plätze frei, und du kannst dir einen sichern, indem du einfach anwesend bist.

Theoretisch sind deine Professor*innen verpflichtet, dich vor dem Semester auf angemessene Weise über die Termine und Prüfungsmodalitäten eines Kurses zu informieren. Das bedeutet, dass du das Recht hast zu wissen, was du tun musst, um am Ende des Semesters deine Note zu bekommen. Diese Modalitäten und Termine müssen zu Beginn des Semesters festgelegt werden und sollen sich nicht ändern. Falls du vor der ersten Sitzung keine Informationen dazu erhalten hast (z. B. per E-Mail oder in der Base geschrieben), frage unbedingt in der ersten Sitzung nach, um mögliche Probleme am Ende des Semesters zu vermeiden.

Falls du dich unfair behandelt fühlst, kontaktiere: bipol@hufak.net.

Es gibt mehrere Optionen. Die Bibliothek der Angewandten im 5. Stock von VZA7 ist derzeit von Montag bis Freitag geöffnet, die genauen Zeiten findest du hier.

Es gibt auch Studierendenarbeitsräume, genannt STAR, in OKP, die frei zugänglich sind oder für die persönliche Nutzung bis zu drei aufeinanderfolgende Wochen reserviert werden können. Details findest du hier und die Karte hier.

Der Studierendenraum neben der Cafeteria in OKP sollte ebenfalls frei zugänglich sein.

Das Curriculum kann auf Initiative des Rektorats, mit Zustimmung des Senats geändert werden. Der Senat setzt dafür die sog. Studienkommission ein, welche aus Professor*innen (Oberbau), Universitätsangestellten (Mittelbau) und der Studierendenvertretung besteht.

Die vom Senat eingesetzte Berufungskommission, bestehend aus drei Professor*innnen, drei Mittelbauangehörigen und drei Studierenden, gibt anhand der Bewerbungen einen Vorschlag von drei geeigneten Kandidat*innen an das Rektorat weiter, welches die finale Entscheidung trifft. Je nach Länge der ausgeschriebenen Stelle kann dieser Vorgang variieren, wobei das gerade beschriebene Prozedere den Regelfall beschreibt.

 

Administrative Veränderungen auf Universitätsebene

Der Senat ist ein Organ für interne Entscheidungen der Angewandten. Er besteht aus:

  • Neun Vertreterinnen der Universitätsprofessor*innen (einschließlich der Leiter*innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehrverantwortung oder Verantwortung für die Entwicklung und Entwicklung der Künste sowie die Lehre der Künste, die keine Universitätsprofessor*innen sind)
  • Vier Vertreter*innen der Gruppe der Universitätslektor*innen und des akademischen und künstlerischen Personals, das in Forschung, Kunst und Lehre tätig ist
  • Vier Studierendenvertreter*innen
  • Eine Vertretung des allgemeinen Universitätspersonals

Der Senat kann eine Vielzahl von Entscheidungen treffen, die den Betrieb, die Politik und die Entwicklung der Universität beeinflussen. Hier sind einige Beispiele für Entscheidungen, die der Senat treffen kann:

  1. Akademische Angelegenheiten: Genehmigung von Lehrplänen, Studienprogrammen, Studienordnungen und Prüfungsordnungen.
  2. Personalangelegenheiten: Genehmigung von Personalmaßnahmen wie Ernennungen, Beförderungen, Einstellungen und Entlassungen von Lehrkräften und Mitarbeitern.
  3. Finanzielle Angelegenheiten: Genehmigung des Haushalts der Universität, Entscheidungen über finanzielle Prioritäten und Zuweisungen von Mitteln.
  4. Forschung und Entwicklung: Genehmigung von Forschungsprojekten, Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Entwicklung von Forschungsprioritäten.
  5. Institutionelle Politik: Festlegung von Richtlinien und Verfahren für den Betrieb der Universität, einschließlich ethischer Standards, Gleichstellungspolitik und Förderung von Vielfalt.
  6. Qualitätssicherung: Überwachung und Bewertung der Qualität von Lehre, Forschung und Dienstleistungen der Universität.
  7. Strategische Planung: Entwicklung und Überprüfung langfristiger strategischer Ziele und Pläne für die Universität.
  8. Studentische Angelegenheiten: Genehmigung von studentischen Richtlinien, Verfahren und Dienstleistungen sowie Unterstützung von Initiativen zur Verbesserung des studentischen Lebens.
  9. Akkreditierung und Bewertung: Sicherstellung, dass die Universität die erforderlichen Akkreditierungsstandards erfüllt und regelmäßige Bewertungen ihrer Programme und Aktivitäten durchführt.

Rechtliche Angelegenheiten: Behandlung rechtlicher Fragen, Beschwerden und Streitigkeiten, die die Universität betreffen.

Der Rektor/ die Rektorin wird vom Universitätsrat auf Basis des vom Senat bestimmten Dreier-Vorschlags gewählt. Der Rektor/die Rektorin schlägt daraufhin eine Stellvertretung (Vize-Rektor*in) vor, welche genauso vom Universitätsrat beschlossen werden muss. Zusammen bilden Rektor*in und Vize-Rektor*innen das Rektorat. Auch abgewählt kann das Rektorat letztendlich nur vom Universitätsrat werden.

Die Frage kann man nicht wirklich gut beantworten, da die genauen Gehälter generell nicht einsehbar sind. Über den Arbeitsvertrag des/der Rektor*in entscheidet der Universitätsrat.

Dem entgegengesetzt gibt es gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen der Vergütung für Universitätsräte. Die öffentlich einsehbaren Rechnungsabschlüsse zeigen weiters die Gesamtausgaben des Rektorats.

Bei einer politischen Anfrage von 2015 hat sich die Angewandte im Detail zu Gehältern geäußert: “Die Angewandte ist eine der fünf Unis, die in ihrer Stellungnahme die Jahresgehälter im Rektorat auch im Detail angibt. Mit Stand Juli 2015 beläuft sich das Rektorengehalt auf 187.110 Euro. Die nebenamtlich tätigen Vizerektoren erhalten Funktionszulagen von 30.000 bis 36.000 Euro. Die Leistungsprämie des Rektors beträgt bei Erfüllung von mit dem Universitätsrat vereinbarten Kriterien zehn Prozent des Jahresgehalts.” Quelle

Die Universität ist eine selbständige Körperschaft, sprich eine juristische Person, die sich selbst verwaltet und autonom ihre Entscheidungen trifft. Die Basis dafür bildet das Universitätsgesetz und die darauf aufbauenden Satzung, die als sehr umfangreiche Hausordnung oder Uni-Verfassung verstanden werden kann.

Umgang mit Grenzüberschreitungen

Budgets

Alle öffentlichen Universitäten Österreichs haben öffentliche Jahresabschlüsse für jedes Jahr.

Die Zahlen unten sind die Gesamteinnahmen der Universitäten, wie sie für „Umsatzerlöse“ in ihren Jahresabschlüssen angegeben sind.

2022 beliefen sich die Einnahmen der Angewandten auf 60.650.091,96 €, verglichen mit 55.265.413 € im Jahr 2021 (Rechnungsabschluss).

Im Vergleich dazu erzielte die Akademie 2022 Einnahmen von 40.180.139,61 € und etwa 38.580.000 € im Jahr 2021 (Akademie 2022).

Die Universität Wien verzeichnete 2022 Einnahmen von 720.128.309,17 € und 691.534.727,91 € im Jahr 2021 (Uni Wien 2022).

Die Medizinische Universität Wien erzielte 2022 656.372.190,26 € und etwa 632.402.000 € im Jahr 2021.

Die Kunstuniversität Linz hatte 2022 Einnahmen von 28.782.303,83 € und etwa 26.502.000 € im Jahr 2021.

Der Link für den Jahresabschluss der MDW (Musikuniversität) ist Stand 02/2024 defekt.

Das Budget der HUFAK wird überwiegend durch die ÖH-Beiträge finanziert, die jeder Studierende in Österreich zahlen muss. Für das Studienjahr 2023/2024 betrug unser Budget 168.220 €.

Unsere Kosten umfassen unser Büropersonal, Funktionsgebühren für die verschiedenen Positionen, Budgets für jedes HUFAK-Referat und Projektmittel.

Die HUFAK-Referate haben ein Gesamtprojektbudget von 15.000 € für ein Finanzjahr.

Die von uns bereitgestellten Fördertöpfe basieren darauf, wie viel Geld wir zur Verfügung haben. Dies geschieht jedes Jahr, wenn wir das Budget vorbereiten. Wir schauen immer auf die vorherigen Perioden und stellen sicher, dass genug Geld für alles da ist.

HUFAK stellt auch Budgets für die Studierenden jedes Referats zur Verfügung. Ein Drittel des Gesamtbudgets wird nach der jeweiligen Studierendenzahl verteilt.

Unsere Budgetpläne und Berichte findest du immer hier.

Studierendenveranstaltungen

Wir können dir technische Beratung geben, Equipment leihen oder Vorschläge für zusätzliches Equipment entgegennehmen, das wir für unser Inventar anschaffen sollen – bitte nimm Kontakt mit der Infrastrukturabteilung auf.

Essen

Die HUFAK stellt tatsächlich die Automaten zur Verfügung und wir bieten sie mit minimalem Gewinn an.

Studienfinanzierung und Projektförderung

Studierendenhilfe:

Hilfe für EU-Studierende in Österreich: https://www.stipendium.at/english-information/

Stipendien in Österreich: https://grants.at

Europäische Fördermittel: http://european-funding-guide.eu

ÖH-Fördertöpfe (alle Nationalitäten): https://www.oeh.ac.at/en/service/funding-pots/

Von der HUFAK (alle Nationalitäten):

Von der HUFAK gibt es derzeit fünf verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für unterschiedliche Zwecke, wie z.B. für Personen, die finanzielle Notlagen haben, Projektförderungen und einige mehr. Die Anträge werden z.B. von den Referaten für soziale Angelegenheiten und Arbeiterklasse in Zusammenarbeit mit unserer Finanzabteilung bewertet.

Sozialstipendium ist zu bestimmten Bedingungen offen, also überprüfe die Termine.

Spezialprojektförderung unterstützt studentische Projekte.

Schnellhilfefonds ist zu bestimmten Bedingungen offen, also überprüfe die Termine.

Hufaking Cares Fund ist einmal pro Semester verfügbar und verteilt bis zu 700€. Mehr Details hier.

Notfall-Härtefonds ist durchgehend verfügbar und verteilt bis zu 400€. Mehr Details hier.

HUFAK bietet verschiedene Fördermöglichkeiten zur Unterstützung von künstlerischen Projekten und Initiativen an. Eine dieser Möglichkeiten ist die Förderung für Sonderprojekte, die dazu dient, Projekte umzusetzen, die bestimmten studentischen Kriterien entsprechen. Zusätzlich bietet die Blitzförderung eine schnelle Finanzierung für laufende oder kürzlich abgeschlossene Studentenprojekte mit dringenden Bedürfnissen.

Die Sonderprojekttförderung unterstützt Projekte in der Planungsphase, die sich auf Themen konzentrieren, die für die Mehrheit der Angewandte-Studierenden relevant sind. Bevorzugte Projekte behandeln Aspekte wie Antirassismus, Feminismus, Queer Studies, Antidiskriminierung, Barrierefreiheit, Partizipation, Nachhaltigkeit und Vernetzung mit Institutionen. Alle Studierenden können sich bewerben, jedoch muss es für Gruppenprojekte einen benannten Antragsteller geben. Projekte aus ZKF-Kursen, Abschlussarbeiten oder solche mit überwiegend kommerziellem Charakter sind nicht förderfähig.

Die maximale Förderhöhe beträgt 1100 €. Förderfähige Kosten umfassen Material- und Druckkosten, Ausleihen von Ausrüstung, Verpflegung, Kosten für das Facility Management der Universität, Transportkosten, Raummiete und Honorare für externe Personen. Das Antragsformular ist online verfügbar, und eine vollständige Einreichung ist erforderlich. Das Hauptkriterium für die Genehmigung ist das von Hufak bereitgestellte Formular. Anträge können viermal im Jahr während bestimmter Fristen eingereicht werden.

Weitere Informationen hier.

Die Blitzförderung ist für laufende oder kürzlich abgeschlossene Studentenprojekte innerhalb von zwei Monaten gedacht und zielt darauf ab, dringende Bedürfnisse zu decken. Die Fördergrenze für die Blitzförderung beträgt 150 €, und Anträge können nahezu das ganze Jahr über eingereicht werden. Nach Abschluss des Projekts muss ein Dokumentationsbericht an office@hufak.net gesendet werden. Dieser Bericht sollte den Fortschritt des Projekts, den Inhalt und die Ereignisse abdecken, einschließlich relevanter Links, Fotos und Flyer. Das Versäumnis, diesen Bericht vorzulegen, kann zur Streichung der Fördermittel führen. Die Anerkennung der Unterstützung durch Hufak ist auch auf Projektmaterialien obligatorisch. Weitere Informationen hier.

Diese Fragen beantwortet das Referat für soziale Angelegenheiten der HUFAK.

HUFAK kann hauptsächlich auf die finanziellen Unterstützungsangebote der Bundes-ÖH (der Bundesstudierendenvertretung) verweisen.

Der ÖH-Sozialfonds steht allen Mitgliedern der ÖH (also allen Studierenden an österreichischen Universitäten) zur Verfügung, die sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden und die Möglichkeit haben, einmal alle 12 Monate einen einmaligen Zuschuss zu erhalten. Die Notsituation kann zum Beispiel durch einen plötzlichen Anstieg der Wohnkosten, Kosten für das Studium, Ausgaben für die Pflege und Unterstützung eigener Kinder, Kosten für medizinische/psychologische/psychiatrische Behandlungen und andere Notfallsituationen verursacht werden.

Du kannst jederzeit einen Antrag stellen, leider beträgt die Bearbeitungszeit jedoch etwa drei Monate.

Die ÖH hat auch einen Kinderfonds, einen Psychotherapiefonds, einen Unterhaltsvermittlungsfonds, einen Wohnfonds und einen Fonds für behinderte Studierende.

Mehr über die Voraussetzungen und das Bewerbungsverfahren erfährst du hier auf ihrer Website.

Wir können auch finanziell mit dem Hufaking Cares Fund und dem Notfall-Härtefonds helfen.

Das Referat für soziale Angelegenheiten der HUFAK kann dir eine Beratung geben, um herauszufinden, wo du weitere externe Ressourcen finden kannst (z.B. Arbeiterkammer, Wohnberatung Wien...)

Wenn du dir über Regeln bezüglich Familienbeihilfe, Studienbeihilfe, Waisenpension, Versicherung usw. unsicher bist: Diese Broschüre beantwortet 99% der typischen Fragen. Wenn nicht, schreib uns eine E-Mail.

Einige Optionen umfassen:

Die Bundes-ÖH hat mehrere Projektfonds, darunter spezielle Projekte, Projekte mit einem queer-feministischen Schwerpunkt, klimafreundliche Projekte. Mehr Details findest du auf ihrer Website.

Oft gibt es Ausschreibungen für offene Calls und Projektförderungen auf der Angewandten Website im Bereich Wettbewerbe und Ankündigungen.

ERASMUS hilft nicht nur, Ausgaben für ein Studium im Ausland zu decken, sondern auch für Blended Intensive Programs und Praktika - auch innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschluss. Mehr Informationen über das internationale Büro

Wenn du zur Liste hinzufügen kannst, schreib uns 🙂

Wende dich für Details an das internationale Büro. Hier sind einige Informationen zur Finanzierung mit ERASMUS+ von ihrer Website:

„Antragsteller müssen reguläre Studierende der Angewandten sein und mindestens 1 Semester ihres Studiums absolviert haben. Es gibt keine Altersgrenze für ERASMUS+! Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach dem Gastland (EUR 390 bis EUR 490 pro Monat).

Der Betrag des Eramus+ Stipendiums kann über den Grant Simulator vorberechnet werden. Der Betrag dient nur zur Orientierung und kann nicht garantiert werden.“

Zugänglichkeit, Inklusion und Sprache

Unser internationales Referat kann dir bei rechtlichen Fragen bezüglich Visa und Einwanderung helfen. Da Visafragen oft mit verschiedenen Themen bezüglich der Anforderungen für das Visum zusammenhängen, schau dir zuerst diese englischsprachige Informationsseite der Stadt Wien an.

Wir können auch internationalen Studierenden, die Integrationsprobleme haben, mit Beratung unterstützen. In Einzelfällen könnten wir den Fall auch eskalieren, um Unterstützung durch einen Rechtsanwalt zu erhalten.

Finanzielle Unterstützungsangebote durch die HUFAK und die Bundes-ÖH sind nicht von der Staatsbürgerschaft abhängig – mehr Details findest du im Abschnitt „Studentenfinanzierung und Projektförderung“.

We can also support international students who face issues integrating with counselling.

Financial support offers through HUFAK and the federal student union are not are not based on citizenship - check more details in the “Student Finance and Funding for Projects” section.

Die HUFAK kann helfen, Zugang zu vollständig finanzierten Deutschkursen zu bekommen. Diese starten jedes Semester. Behalte unser Instagram und den Newsletter im Auge, um zu erfahren, wann du dich anmelden kannst (leider begrenzte Kapazität).

Wir bieten kostenlose Kurzzeittherapie und Beratung: https://hufak.net/en/offers-support/psychological-counceling2023/

Für längerfristige Therapie zu einem niedrigeren Tarif als üblich, wende dich an das Projekt "ÖH-Helpline" in Zusammenarbeit mit der Vereinigung für Psychotherapie. +43/1/585 33 33 während der Beratungszeiten: Montag bis Freitag (außer Feiertage) von 9 bis 18 Uhr.

Für Gruppentherapie gibt es ein Pilotprojekt, das von der Bundes-ÖH organisiert wird: https://www.oeh.ac.at/mental_health-gruppenangebot/

Für Informationen über andere Möglichkeiten haben wir eine Broschüre mit Links, Nummern usw.: DOWNLOAD

Das Internationale Büro der Angewandten, das Auslandsstudienprogramme anbietet, arbeitet eng mit dem internationalen Referat der HUFAK zusammen. Normalerweise geben sie uns einige Plätze von Deutschkursen ihrer Erasmus-Studierenden für unsere regulären Studierenden. Wenn ein Erasmus-Studierender Integrationsprobleme hat, wird er auch an uns für Beratung verwiesen. Auch bei der Auswahl von outgoing Studierenden nehmen wir üblicherweise an den Komitees teil, um Leute auszuwählen und den Prozess zu beobachten.

Politischer Aktivismus und Proteste

Als Studierendenvertretung ist es unser erklärtes Ziel, die Studierenden der Angewandten mit einem intersektionalen Ansatz zu vertreten. Unsere erste Priorität ist der Universitätskontext, wobei wir uns der Verflechtung verschiedener Formen der Unterdrückung in unterschiedlichen Kontexten bewusst sind.